Spontane Antwort: NIE!

So einfach ist das Leben leider oft nicht. Differenzierter betrachtet gibt es immer wieder gute Gründe, die es notwendig machen, einen Baum auf einem privaten Grundstück zu fällen. Ein Grund kann z.B. eine Anbaumaßnahme sein.

 

Das musst du wissen, wenn Du einen Baum fällen möchtest

Grundlegendes zum Thema „Bäume fällen“ ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Dort heißt es sinngemäß: „… es ist verboten, Bäume …, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen …

Im Klartext heißt das, Du darfst nicht einfach die Axt oder die Kettensäge ansetzen und den Baum oder das Gehölz einfach mal so umhacken. Das ist so, weil unter anderem Vögel während Ihrer Brut geschützt werden sollen und es deshalb zum Artenschutz eine Schonzeit gibt.

 

In den Landesnaturschutzgesetzen sind länderspezifische Ergänzungen zum Schutz der Bäume geregelt

Diese nehmen auf Besonderheiten in der Region Rücksicht. Ein Bundesland kann z.B. bestimmte Baumarten unter einen besonderen Schutz stellen.

Hier findest Du den Link zum Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und Pflege der Landschaft (NatSchG)

 

Kommunale Baumschutzsatzungen regeln ortsspezifische Besonderheiten

Hier findest Du Informationen, ab welchem Stammdurchmesser eine Genehmigung für die Baumfällung eingeholt werden muss. Nicht jede Kommune hat eine solche Verordnung. Ob es Regelungen gibt, kannst Du in der unteren Naturschutzbehörde erfragen.

Hier findest Du die Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde

Ergänzender Hinweis:
Stand 02/2020 gibt es in Tübingen keine Baumschutzsatzung! Es müssen „nur“ die Regelungen des BNatSchG und NatSchG Baden-Württemberg eingehalten werden.

 

Wann solltest Du unbedingt mit der untereren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen?

Grundsätzlich kannst Du dort immer nachfragen, wenn Du Dir unsicher bist.

Wenn Du einen Baum fällen oder ganze Hecken und Sträucher roden musst, dann mach Dir über folgende Fragen Gedanken:

  • muss der Baum / der Strauch / die Hecke jetzt sofort weg oder reicht es noch in den Wintermonaten (Oktober bis Februar)
  • wenn die Fällung / Rodung in den Sommermonaten sein muss, dann nimm Kontakt mit der Behörde auf und stimme das Vorgehen ab

 

Das solltest Du tun, wenn Du einen alten Baum mit einer Höhle fällen musst

Nimm da unbedingt Kontakt mit der Naturschutzbehörde auf. Auch wenn Du im Winter den Baum fällen möchtest. Die Behörde wird dann prüfen, wie man diesen entfallenden Lebensraum für evtl. schützenswerte Arten ersetzen kann. In der Regel ist das eine Nisthilfe, die dann in näherer Umgebung angebracht werden muss. Das kostet nicht viel und macht definitiv ein gutes Gefühl.

Gleiches gilt für alte Bäume, deren Rinde sich bereits löst. Hier siedeln sich sehr gerne Fledermäuse an. Sprich mit der Behörde im Vorfeld. Das ist nach meinem Empfinden der bessere Weg.

Wenn es für Deinen Baum eine Pflanzbindung gibt, dann musst Du diesen Baum an anderer Stelle wieder ersetzen. Pflanzbindungen ergeben sich aus Bebauungsplan-Regelungen und sind Teil Deiner Baugenehmigung für Dein Gebäude.

 

Mein Fazit zum Fällen von Bäumen und Roden von Hecken und Sträuchern

  • schau, dass Du diese Arbeiten in den Wintermonaten (Oktober bis März) erledigst
  • prüfe, ob Du Lebensraum zerstörst und übernimm Verantwortung zum Schutz der Arten
  • schneide in den Sommermonaten nur den jährlichen Zuwachs Deiner Hecken und Sträucher zurück
  • geh davon aus, dass dein „Feind“ in den meisten Fällen ein „Gutmensch“ in Deinem Umfeld ist., der sich berufen fühlt, Dein evtl. Fehlverhalten (?) bei der Behörde zu melden.

 

Welche Erfahrungen hast Du zum Thema Bäume fällen schon gemacht? Schreib das gerne in die Kommentare – mich interessiert, ob sich meine Einschätzungen mit Deinen Erfahrungen decken oder ob meine Erfahrungen mit Behörden und „Gutmenschen“ eher die Ausnahme sind…